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TOP 25 BerufsschulenBEST AZUBI
Anschrift:
Heidenauer Straße 23
01259 Dresden
0351 207 34 40
0351 207 34 41
Ansprechpartner:
Beate Rohwerder
Gabriele Röder
Infonachmittag:
jeden Mittwoch
15:30 - 17:00 Uhr
Schüler, die sich in der Erstausbildung befinden (ansonsten bis zum 30. Lebensjahr), können das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt beantragen.
Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden!
Für den Besuch unserer Berufsfachschulen können Sie als Schüler finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt und die Ausbildung in Form von BAföG beantragen. BAföG-berechtigt sind sowohl Schüler, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, als auch Schüler, die noch zu Hause wohnen. Die Förderung erfolgt als Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Sie sollte rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung beantragt werden und erfolgt ab Ausbildungsbeginn.
Im Rahmen der Förderung erhalten Sie einen pauschalen Bedarfssatz von maximal 648 €, auf den Ihr Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und/ oder Ihrer Eltern angerechnet werden. Folgende monatlichen Freibeträge vom Einkommen gelten derzeit:
Für Eltern, verheiratet und zusammenlebend | 1.555 € |
Für ein Elternteil, alleinstehend | 1.040 € |
Für ein Stiefelternteil | 520 € |
Für Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen | 470 € |
Für den Ehegatten | 1.040 € |
Für den Schüler | 255 € |
Zuständig ist jeweils das BAföG-Amt an dem Wohnort Ihrer Eltern (in Ausnahmefällen an Ihrem persönlichen Wohnort). In Dresden steht Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung im Jugendamt, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden bei Ihrer Beantragung mit Rat und Tat zur Seite. Die Liste aller Schüler-BAföG-Ämter ist
hier einsehbar.
Weitere Infos finden Sie unter
BAföG-Rechner oder
BAföG aktuell.
Die Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich
hier herunterladen.