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Anschrift:
Heidenauer Straße 23
01259 Dresden
0351 2073440
0351 2073441
Ansprechpartner:
Beate Rohwerder
Gabriele Röder
Informationsmöglichkeit:
jeden Mittwoch
15:30 - 17:00 Uhr
Wer aufgrund seines geringen monatlichen Einkommens die finanziellen Mittel für einen angemessenen Wohnraum nicht aufbringen kann, hat gemäß Wohngeldgesetz (WoGG) die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohnraums zu erhalten. Der Zuschuss, der jeweils zur Hälfte von Bund und Land geleistet wird, muss in der Regel nicht zurück erstattet werden.
Beantragen können Sie das Wohngeld bei der örtlichen Wohngeldstelle. Für Anträge und persönliche Beratungen können sich Einwohner von Dresden an die Abteilung Wohngeld im Sozialamt Dresden, Junghansstraße 2, 01277 Dresden wenden.
Bitte beachten Sie, dass alleinstehende Erstauszubildende, die Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, nicht antragsberechtigt sind.
Die Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich
hier herunterladen.