Zertifiziert nach ISO 9001:2008
Zertifiziert nach AZWV
TOP 25 BerufsschulenBEST AZUBI
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Plath gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Anschrift:
Gustav-Adolf-Str. 2
01219 Dresden
0351 454 17 35
0351 471 56 75
Ansprechpartner:
Frau Anja Plath
Weiterbildungsinteressierte erwerbstätige Personen können sich seit dem 01.12.2008 ihre Weiterbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen einer jährlichen Bildungsprämie fördern lassen. Damit möchte die Bundesregierung Erwerbstätige dazu ermutigen, eine berufliche Weiterbildung zu absolvieren und somit ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
maximal 50%, |
Die Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 25.600 € (bei Alleinstehenden) bzw. 51.200 € (für gemeinsam Veranlagte) liegt.
Wir bieten Ihnen eine Reihe von attraktiven medizinischen Weiterbildungen an, die über die Bildungsprämie förderfähig sind. Suchen Sie sich aus unserem Angebot einfach Ihre gewünschte Weiterbildung aus. Ihre Fragen besprechen wir gern im Vorfeld mit Ihnen.
Der Prämiengutschein wird bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle ausgegeben. Wir nennen Ihnen eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe, mit der Sie einen Gesprächstermin vereinbaren können und Ihren Weiterbildungswunsch besprechen. Den Prämiengutschein legen Sie vor Seminarbeginn bei uns vor. Bitte beachten Sie, dass vor Ausstellung des Gutscheins die Weiterbildung weder gebucht noch begonnen worden sein darf.
Anschließend nehmen Sie an Ihrem Wunschseminar teil und erhalten von uns eine Rechnung über den Seminarpreis, von dem wir 50% bzw. max. 500,00 € abziehen.
Achtung! Die Vergabe der Prämiengutscheine erfolgt nur noch bis zum 30.11.2011.
Wir können Prämiengutscheine für alle Kurse annehmen, die bis zum 31.03.2012 beginnen.
Eine Fortführung des Förderprogramms in 2012 ist in Planung, es gibt jedoch noch keine offiziellen Informationen, wann das Förderprogramm wieder aufgenommen wird. Neuigkeiten werden wir zeitnah veröffentlichen.
Bitte beachten Sie, dass vor Ausstellung des Gutscheins die Weiterbildung weder gebucht noch begonnen worden sein darf. Zudem gilt als Fördervoraussetzung, dass der Eigenanteil von Ihnen als Begünstigtem selbst übernommen werden muss. Eine Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie und zur Antragstellung sowie die Kontaktdaten der Beratungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie auch direkt auf der
Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Bildungsprämie.

