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Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Plath gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Anschrift:
Gustav-Adolf-Str. 2
01219 Dresden
0351 454 17 35
0351 471 56 75
Ansprechpartner:
Frau Anja Plath
Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde die Möglichkeit für weiterberbildungsinteressierte Handwerker und andere Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung nach BBiG oder HwO geschaffen, für eine Aufstiegsqualifizierung zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebsinformatiker/in, Betriebswirt/in (HWK) oder eine vergleichbare Qualifikation Fördermittel in Form des Meister-BAföGs zu beantragen.
Die Förderung gliedert sich in einen Zuschuss und ein rückzahlfähiges zinsgünstiges Bankdarlehen. Für Vollzeit-Maßnahmen, die nach dem 01.10.2010 begonnen haben, gelten folgende Fördersätze für den monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt:
Förderhöhe | Bezugsberechtigt | Anteil Zuschuss | Anteil Darlehen | |
697 € | Alleinstehende ohne Kind | 238 € | 459 € | |
907€ | Alleinstehende mit Kind | 238 € | 669 € | |
912€ | Verheiratete | 238 € | 674 € | |
1.122 € | Verheiratete mit einem Kind | 238 € | 884 € | |
1.332 € | Verheiratete mit zwei Kindern | 238 € | 1094 € |
Alleinerziehende können darüber hinaus einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten in Höhe von bis zu 113 € erhalten, wobei das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.
Die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt einkommens- und vermögensabhängig. Dabei werden maximal 10.226 € gewährt, davon 30,5% als Zuschuss und der Rest als Darlehen. Mit bestandener Abschlussprüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.
Die Förderung sollte rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beantragt werden und erfolgt ab Beginn der Maßnahme. Einzelfallbezogene Beratung und Hilfestellung beim Antragsverfahren erhalten Sie in der Regel beim jeweiligen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung bei dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt an Ihrem ständigen Wohnsitz. In Sachsen sind das für die jeweiligen Berufsbereiche die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie das Landesamt für Ausbildungsförderung in der Landesdirektion Chemnitz.
Wir bieten Ihnen zwei attraktive über das Meister-BAföG förderfähige Aufstiegsqualifizierungen an:
Weitere Informationen zum Meister-BAföG erhalten Sie im Internet auf den
Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.