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Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Plath gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Anschrift:
Gustav-Adolf-Str. 2
01219 Dresden
0351 454 17 35
0351 471 56 75
Ansprechpartner:
Frau Anja Plath
Die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht es den Unternehmen, die Zeiten der Kurzarbeit infolge der Wirtschaftskrise gezielt für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer zu nutzen. Damit können sie Arbeitsplätze im Unternehmen sichern, dem Fachkräftemangel entgegen wirken, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Arbeitnehmer erhöhen und folglich langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Die Förderung können Geringqualifizierte genießen, deren Weiterbildung während der betriebsüblichen Arbeitszeit stattfindet und die Dauer der Kurzarbeit möglichst nicht überschreitet. Die Weiterbildung muss auf den Erwerb von allgemein am Arbeitsmarkt verwertbaren Kompetenzen ausgerichtet sein.
Die Kosten der Weiterbildung werden Ihnen mittels Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit bzw. als Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Eine Beratung vor Beginn der Weiterbildung durch Ihre örtliche Agentur für Arbeit ist zwingend notwendig.
Weitere Informationen zur Übernahme der Weiterbildungskosten während Kurzarbeit erhal-ten Sie direkt auf der
Seite der Bundesagentur für Arbeit.
