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Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Plath gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Anschrift:
Gustav-Adolf-Str. 2
01219 Dresden
0351 454 17 35
0351 471 56 75
Ansprechpartner:
Frau Anja Plath
Seit dem 01.11.2010 können sich Beschäftigte bis zu 80% der Kosten ihrer Weiterbildungsmaßnahmen über das neue Förderprogramm „Weiterbildungsscheck Sachsen“ fördern lassen. Gefördert werden Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen und die berufliche Flexibilität der Weiterbildungsteilnehmer verbessern.
Förderberechtigt sind Personen in einem Arbeitsverhältnis mit Hauptwohnsitz in Sachsen, deren Weiterbildung mindestens 650 Euro kostet. Die Weiterbildung muss allgemein ausgerichtet sein und darf nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen. Bei Gesundheitsfachberufen sind nur bei einem Fachverband anerkannte Weiterbildungen förderfähig.
Gefördert werden
80% der Weiterbildungskosten (Teilnahme- und Prüfungsgebühren) von Beschäftigten mit Erwerbseinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von unter 2.500,00 Euro brutto monatlich, wenn die Maßnahmekosten mindestens 650,00 Euro betragen. Für Maßnahmen mit geringen Kosten kann die Bildungsprämie beantragt werden. |
Für die Höhe des Zuschusses gibt es keine Obergrenze.
Ihren Förderantrag stellen Sie mindestens 6 Wochen vor Beginn des Kurses bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank. Das Angebot über Ihre gewünschte Weiterbildung, das Sie gemeinsam mit zwei weiteren Vergleichsangeboten anderer Anbieter dem Antrag beifügen, händigen wir Ihnen selbstverständlich gern aus. Sobald Sie von der Sächsischen Aufbaubank eine Förderzusage bekommen haben oder der vorzeitige Maßahmebeginn genehmigt wurde, können Sie sich verbindlich anmelden und an Ihrer Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Nachweis der Zahlung Ihrer Weiterbildungskosten bei der Sächsischen Aufbaubank ein und erhalten anschließend den Förderbetrag.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Öffentlichen Dienstes, Weiterbildung in freizeitorientierten Themen sowie Weiterbildungen, für die es eine anderweitige öffentliche Förderung (z.B. MeisterbaföG) gibt.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck und zur Antragstellung sowie die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie direkt auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank.