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Wer aufgrund seines geringen monatlichen Einkommens die finanziellen Mittel für einen angemessenen Wohnraum nicht aufbringen kann, hat gemäß Wohngeldgesetz (WoGG) die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohnraums zu erhalten. Der Zuschuss, der jeweils zur Hälfte von Bund und Land geleistet wird, muss in der Regel nicht zurück erstattet werden.
Beantragen können Sie das Wohngeld bei der örtlichen Wohngeldstelle. Für Anträge und persönliche Beratungen können sich Einwohner der Stadt Dresden an die Abteilung Wohngeld im Sozialamt Dresden, Junghansstraße 2, 01277 Dresden wenden.
Die Fördermöglichkeiten können Sie sich
hier herunterladen.