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AGB für die Erstausbildung    AGB für die Fort- und Weiterbildung

 


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WAD

für die Durchführung von Maßnahmen der Erstausbildung

 

1. GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein privatrechtlicher Vertrag über die Durchführung von Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung in Kursen an der Weiterbildungsakademie Dresden (im Folgenden WAD). Der Vertrag kommt zwischen der WAD und dem Teilnehmer zustande. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten erforderlich.

 

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

 

Die Anmeldung bei der WAD muss in schriftlicher Form als Brief oder Fax erfolgen. Die WAD behält sich vor, Anmeldungen erst nach erfolgtem Eingang der Anmeldegebühr zu berücksichtigen. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der vom Teilnehmer unterschriebene Vertrag bei der WAD eingeht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten vollständig und inhaltlich richtig anzugeben.

 

3. VERTRAGSLAUFZEIT  

 

Die Vertragslaufzeit entspricht der vereinbarten Dauer der Bildungsmaßnahme. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Bildungsmaßnahme. 

 

4. LEISTUNGEN DER WEITERBILDUNGSAKADEMIE


Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die Unterrichtsdurchführung ergibt sich ausschließlich aus der als Anlage zum Vertrag beigefügten Leistungsbeschreibung und den darin angegebenen gesetzlichen Vorschriften. Der Teilnehmer erhält zu Beginn der Ausbildung einen zeitlichen Ablaufplan seiner Ausbildung. Diese können von der WAD bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Vorgaben, auch ohne Zustimmung des Teilnehmers modifiziert werden. Hierüber wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Änderungen der Art und/oder des Umfangs der vertraglichen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der WAD.
Der WAD steht das Recht zu, Lehrveranstaltungen aus organisatorischen Gründen zeitlich und örtlich im Rahmen des Zumutbaren zu verlegen bzw. auf mehrere Termine auszudehnen, ausgefallene Unterrichtsstunden nachzuholen sowie Kurse und Veranstaltungen zu vereinen. Die Teilnehmer werden hierüber rechtzeitig informiert.

 

5. RÜCKTRITT VOM VERTRAG UND KÜNDIGUNG

 

a) Bis zu einer Woche vor Beginn der Bildungsmaßnahme kann die WAD bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 24 Teilnehmern pro Kurs nicht erreicht wurde.
Die WAD wird den Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall der Bildungsmaßnahme in Kenntnis setzen. Bereits geleistete Zahlungen erhält der Teilnehmer in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, es sei denn, dass die WAD vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte bzw. die Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit herrühren. In diesen Fällen haftet die WAD für jedes Verschulden. Entsprechendes gilt für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. für Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; insoweit ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

b) Vor Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung kann der Teilnehmer vom Vertrag nur bis spätestens zwei Wochen nach beiderseitiger Vertragsunterzeichnung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der WAD zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung bei der WAD, Geschäftssitz Gustav-Adolf-Str. 2, 01219 Dresden, maßgeblich.
Nach Ablauf der o. g. Fristen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich.

Für den Fall, dass sich der Teilnehmer gleichwohl nach Ablauf der o. g. Rücktrittsfrist schriftlich vom Vertrag löst, wird diese (verspätete) „Rücktrittserklärung“ als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungstermin gemäß Ziff. 5. c) gewertet – soweit gemäß Ziff. 5. c) eine ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen ist. Die gegenseitigen vertraglichen Pflichten erlöschen daher im Fall der als ordentliche Kündigung gewerteten „Rücktrittserklärung“ erst mit der Wirksamkeit der Kündigung, d. h. nach Ablauf der Kündigungsfrist gem. Ziff. 5. c). Das bedeutet, bis zur Wirksamkeit der Kündigung hat der Teilnehmer Anspruch auf die vereinbarten Dienstleistungen der WAD; die WAD hat bis zur Wirksamkeit der Kündigung Anspruch auf die vereinbarte Veranstaltungsgebühr.

c) Nach Beginn der Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme kann der Vertrag wie folgt gekündigt werden:

Für alle Maßnahmen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten wird das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
In allen anderen Fällen ist die ordentliche Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu Ende Februar für die im März immatrikulierten Klassen oder zu Ende Juli für die im August/September immatrikulierten Klassen eines jeden Aus- bzw. Fortbildungsjahres möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung am Geschäftssitz der WAD, Gustav-Adolf-Str. 2, 01219 Dresden.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Kündigung hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist insbesondere bei schwerwiegenden, das Aus- bzw. Fortbildungsverhältnis betreffenden Rechts- und Disziplinverstößen des Teilnehmers gegeben. Hierunter fallen insbesondere Manipulationen im Rahmen von Anwesenheitsnachweisen sowie ein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von den Ausbildungsveranstaltungen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Als weiterer Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung gilt der Wegfall der Genehmigung zum Betreiben einer Ersatzschule seitens der WAD und der Wegfall der Förderung, die die WAD für die Ausbildung des Teilnehmers erhält.

d) Alle Rücktritts- und Kündigungserklärungen des Teilnehmers sind zu ihrer Gültigkeit zwingend schriftlich gegenüber der Geschäftsführung der WAD, Gustav-Adolf-Str. 2, 01219 Dresden, abzugeben. Das Lehr- und Ausbildungspersonal ist zur Entgegennahme der vorstehend bezeichneten Erklärungen nicht befugt. Ein konkludentes Handeln der Teilnehmer (z.B. Fernbleiben vom Unterricht) stellt keine wirksame Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung dar.

 

6. TEILNAHMEAUSSCHLUSS

 

Die WAD ist berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an den Aus- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen (pro Ausschlusserklärung) auszuschließen, sofern er die Durchführung der Bildungsmaßnahme gefährdet. Eine solche Gefährdung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Teilnehmer die Bildungsmaßnahme wiederholt stört und sich daraus erhebliche Beeinträchtigungen für den Betriebsablauf oder die Durchführung der Bildungsmaßnahme ergeben bzw. solche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Der Vergütungsanspruch bleibt im Falle eines Teilnahmeausschlusses in voller Höhe bestehen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der WAD bleiben hiervon unberührt. 

 

7. AUSWAHL DER DOZENTEN

 

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, von einem bestimmten Dozenten unterrichtet zu werden. Die WAD achtet bei der Auswahl der Dozenten darauf, dass diese die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen.

 

8. URHEBERSCHUTZ

 

Das gesamte Lehrmaterial, alle Unterrichtsveranstaltungen und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der WAD unzulässig und strafbar.

 

9. HAFTUNG

 

Eine Haftung für von der WAD, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden und Folgeschäden aller Art ist ausgeschlossen. Die WAD haftet insbesondere nicht für die von ihr selbst, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, die dadurch entstehen, dass individuelle Zulassungsvoraussetzungen zur angestrebten Abschlussprüfung nicht vorliegen.

Die WAD vermittelt auf der Grundlage der jeweils gültigen staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen unter Zugrundelegung zugelassener und bestätigter Lehrpläne den Wissensstoff. Die WAD haftet jedoch nicht für von ihr selbst, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, die dadurch entstehen, dass in Prüfungen abgefragte Prüfungsgebiete oder Prüfungsfragen in den Lehrveranstaltungen nicht behandelt worden sind.

Soweit in den vorstehenden Regelungen die Haftung der WAD ausgeschlossen oder begrenzt wird, gilt dies nicht, wenn der Schaden von der WAD, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht. Entsprechendes gilt für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. für Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; insoweit ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

10. TEILNEHMERPFLICHTEN

 

Die Teilnehmer verpflichten sich, an allen für sie vorgesehenen Veranstaltungsterminen teilzunehmen, nicht unentschuldigt fernzubleiben und sich nicht unentschuldigt von den Lehrveranstaltungen zu entfernen. Ferner obliegt es dem Teilnehmer, die Ausbildung gewissenhaft zu betreiben und sich aktiv an den Veranstaltungen zu beteiligen sowie konstruktiv mit dem Lehrpersonal zusammenzuarbeiten. Den Anweisungen von Mitarbeitern der WAD ist Folge zu leisten. Zu den Pflichten der Teilnehmer gehören des weiteren die Einhaltung der Schulordnung der WAD, der Vorschriften über die Gerätebenutzung und der Unfallverhütungsvorschriften sowie die Einhaltung der Vorschriften über den Brandschutz.

 

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

Die Ausbildungs-/Weiterbildungskosten werden im jeweiligen Vertrag vereinbart. Die WAD ist berechtigt, Schulgelder gemäß § 3 Abs. 1 der „Verordnung der sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft“ an die jeweiligen Pauschalsätze anzupassen. Befindet sich der Teilnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann die WAD ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr i.H.v. 5,00 EUR je Mahnung erheben. Zusätzlich behält sich die WAD vor, gemäß § 288 I BGB Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.

 

12. DATENSCHUTZ UND WEITERGABE VON DATEN AN DRITTE

 

Der Ausbildung dienende personenbezogene Daten des Vertragspartners werden von der WAD unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass personenbezogene Daten an Behörden und Institutionen im Zuge der Förderung von Maßnahmen und im Rahmen prüfungsbezogener Verfahren sowie in allen Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, weitergegeben werden können.

 

13. TEILUNWIRKSAMKEIT

 

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder zum Teil unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung nach ihrem wirtschaftlichen Sinn am ehesten entspricht, so dass der Vertragszweck so weit wie möglich erreicht wird. Entsprechendes gilt für Lücken in diesem Vertrag.

 

14. SCHRIFTFORM


Jede Änderung des Vertrages und der Nebenabreden bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Erfordernis gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.


(rechtsgeltend ab 01.08.2009)



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WAD
für die Durchführung von Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
(Anmeldung, Zahlungsmodalitäten und Unterrichtung bei Fernabsatzverträgen sowie Erfüllung der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr)


Vertragsschluss:
Der Vertrag wird erst nach der unverbindlichen Interessenbekundung des Nutzers durch ein Angebot seitens der Weiterbildungsakademie gGmbH Dresden (WAD) und durch die anschließende Annahme durch den Besteller abgeschlossen. Technisch kommt der Vertragsschluss durch die Verwendung schriftlicher oder elektronischer Fernkommunikation zustande.
Wenn Sie sich unverbindlich für unsere Kurse interessieren, so füllen Sie bitte im Internet unser Interessentenformular vollständig aus und drücken Sie dann auf das Absendefeld. Unmittelbar danach erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung der WAD. Zeitnah danach werden wir Ihnen ein Vertragsangebot nebst unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anlage per E-Mail zusenden, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Interessenbekundung freie Teilnehmerplätze in der gewünschten Veranstaltung bestehen. Unser Angebot können Sie dann durch E-Mail-Erklärung gegenüber der WAD unverzüglich annehmen. Anschließend erhalten Sie umgehend eine verbindliche Anmeldebestätigung.
Selbstverständlich dürfen Sie sich auch auf klassischem schriftlichem Wege bei uns anmelden.

Um in unseren Veranstaltungen ein hohes Niveau gewährleisten zu können, besteht für die meisten der Seminare eine Beschränkung der Teilnehmeranzahl. Sollten zum angegebenen Veranstaltungstermin keine Plätze frei sein, werden Sie in unsere „Warteliste“ aufgenommen und umgehend über weitere freie Kurstermine informiert.

Zahlungsmodalitäten:
Die Rechnungslegung erfolgt im Allgemeinen vier Wochen vor Kursbeginn. Zu diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag eingezogen, wenn der Rechnungsempfänger der WAD mit der Anmeldung eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Die Überweisung der Kursgebühren muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt bzw. bei zeitigerem Kursbeginn bis zum Beginn des Kurses erfolgen und die Rechnungsnummer sowie den Namen des Teilnehmers enthalten. Die Kursteilnahme ist nur bei vollständiger Zahlung der Rechnung bis zum Kursbeginn möglich, soweit keine anderweitigen Regelungen getroffen worden sind.

Verhinderung:
Wenn Sie nach Erhalt der verbindlichen Anmeldebestätigung an der Teilnahme der Veranstaltung verhindert sind, sind Sie berechtigt, von dem Weiterbildungsvertrag mit dem Medizinischen Fortbildungszentrum der WAD zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der WAD zu erfolgen. Erfolgt Ihre Rücktrittserklärung
•    bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenlos,
•    zwischen acht und sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20% der Kursgebühr fällig
•    zwischen sechs und zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Kursgebühren fällig
•    zwischen zwei Wochen und zwei Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 70% der Kursgebühren fällig
•    am Tag des Veranstaltungsbeginns werden 100% der Kursgebühren fällig,
es sei denn, dass ein von Ihnen beauftragter Ersatzteilnehmer an Ihrer Stelle am Kurs in vollem Umfang teilnimmt. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung im Medizinischen Fortbildungszentrum der WAD, Schulgasse 2, 01067 Dresden, maßgeblich. Sie haben die Möglichkeit, bei vielen Versicherungen eine Rücktrittsversicherung abzuschließen, die Ihnen bei berechtigten Absagegründen die Stornogebühren ersetzt. Nähere Information dazu erhalten Sie von uns telefonisch. Die genauen Konditionen des Versicherers entnehmen Sie bitte den AGB der Versicherungsgesellschaft, für die Sie sich entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass bei den Kursen, die mit dem Satz „Teile 1, 2, … können nur zusammen belegt werden.“ gekennzeichnet sind, eine Belegung aller Kursteile zwingend notwendig ist. Bei Nichtteilnahme an allen Terminen der Kursreihe fordern wir Schadensersatz in Höhe von 50 % der Kursgebühren. Dem Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass der WAD kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Stornierung durch die WAD und höhere Gewalt:
Die WAD behält sich vor, im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Referenten, zu geringer Anzahl an Anmeldungen oder anderer unvorhersehbarer Gründe, Veranstaltungen abzusagen und Anmeldungen zu stornieren. Wir informieren Sie rechtzeitig. Bereits bezahlte Seminargebühren erhalten Sie zurück. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, es sei denn, dass die WAD vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte bzw. die Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit herrühren.
In diesen Fällen haftet die WAD für jedes Verschulden. Entsprechendes gilt für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. für Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; insoweit ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen sowie Erfüllung der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312c bis 312 e BGB in Verbindung mit Art. 246 §§ 1 ff. EGBGB

Weiterbildungsakademie gGmbH Dresden (WAD)
Geschäftsführung: Anke Leibner
Gustav-Adolf-Straße 2
01219 Dresden
Telefon: 0351 / 454 17 - 0, Telefax: 0351 / 471 56 75
E-Mail: info@wad.de
Amtsgericht Dresden
HRB 6628

Aufsichtsrat:
Wilhelm Mixa (Vorsitzender)
Georg Steiner
Hermann Baumann

Die WAD bietet eine Vielzahl von Aus-, Weiter- und Fortbildungskursen für Kunden an. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der Dauer der Kurse und wird vor jedem Vertragsschluss auf dem Vertragsangebot mitgeteilt. Die Kurse werden in der Regel im Medizinischen Fortbildungszentrum der WAD, Schulgasse 2, 01067 Dresden durchgeführt.

Der Vertrag wird erst nach der unverbindlichen Interessenbekundung des Nutzers durch ein Angebot seitens der WAD und durch die anschließende Annahme durch den Besteller abgeschlossen. Technisch kommt der Vertragsschluss durch die Verwendung schriftlicher oder elektronischer Fernkommunikation zustande.
Wenn Sie sich unverbindlich für unsere Kurse interessieren, so füllen Sie bitte im Internet unser Interessentenformular vollständig aus und drücken Sie danach auf das Absendefeld. Unmittelbar dann erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung der WAD. Zeitnah danach werden wir Ihnen ein Vertragsangebot nebst unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anlage per E-Mail zusenden, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Interessenbekundung freie Teilnehmerplätze in der gewünschten Veranstaltung bestehen. Unser Angebot können Sie dann durch E-Mail-Erklärung gegenüber der WAD unverzüglich annehmen. Sodann erhalten Sie umgehend eine verbindliche Anmeldebestätigung.
Selbstverständlich dürfen Sie sich auch auf klassischem schriftlichem Wege bei uns anmelden.
Um in unseren Veranstaltungen ein hohes Niveau gewährleisten zu können, besteht für die meisten der Seminare eine Beschränkung der Teilnehmeranzahl. Sollten zum angegebenen Veranstaltungstermin keine Plätze frei sein, werden Sie in unsere unverbindliche „Warteliste“ aufgenommen und umgehend über weitere freie Kurstermine informiert.

Die ausgetauschte Kommunikation, die zum Vertragsschluss geführt hat, wird durch die WAD gespeichert. Auf Wunsch des Kunden kann diese bei der WAD eingesehen werden.

Sie können jederzeit Eingabefehler durch Löschen und Korrigieren der Angaben auf der Website beheben. Sollten Sie Ihre Angaben bereits abgesendet haben, so bekunden Sie Ihr Interesse bitte erneut mit den richtigen Angaben und vermerken Sie unter „sonstige Mitteilung“ bitte, dass es sich um eine Korrekturmeldung handelt. Bitte beachten Sie, dass ein Vertrag mit Ihrer Interessenbekundung noch nicht zustande kommt.

Die von uns angegebenen Preise sind Bruttopreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern und Abgaben. Der Kunde erhält von der WAD nach Abschluss des Vertrages eine Rechnung über die Kurskosten zugesandt.

Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Unter www.gesetze-im-internet.de (kostenfreier Service des Bundesministeriums der Justiz) können Sie alle für das Vertrags-verhältnis relevanten Rechtsnormen kostenfrei abrufen.



Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Weiterbildungsakademie gGmbH Dresden
- Medizinisches Fortbildungszentrum der WAD -
Schulgasse 2
01067 Dresden

[evtl. Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse]

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
 
(rechtsgeltend ab 01.08.2011)