BAföG nach der Berufsausbildung

Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (Ausnahmen siehe hier) besteht ein Anspruch auf einen Zuschuss nach dem BAföG-Gesetz oder nach dem Meister-BAföG.


Wer mindestens drei Jahre in seinem Beruf tätig war, erhält einen monatlichen BAföG-Satz, der nicht zurückgezahlt werden muss. Weitere Infos hier oder unter 0800-223 63 41 (kostenfrei).

 

Das Meister-BAföG unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung in allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, ob in Voll- oder Teilzeit bzw. schulisch oder außerschulisch. Die Antragsteller dürfen jedoch noch nicht über eine dem angestrebten Fortbildungsabschluss mind. gleichwertige berufliche Qualifikation verfügen. Es gibt hierfür keine Altersgrenze. Weitere Infos hier oder unter 0800-622 36 34.

Die Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich hier herunterladen.


WAD

Medizinisches und Kaufmännisches

Bildungszentrum

 

 Anschrift:

 

Heidenauer Straße 23

01259 Dresden

 

 0351 207 34 40

 0351 207 34 41

Bildung@wad.de

 

 Ansprechpartner:

 

Beate Rohwerder

Gabriele Röder

 

 Infonachmittag:

 

jeden Mittwoch

15:30 - 17:00 Uhr